Idar-Oberstein,
19
März
2024
|
14:32
Europe/Amsterdam

Achtung: Erneut Unseriöse Werbeanrufe

Zusammenfassung
  • Kundschaft durch Anrufwelle verunsichert

„In unserer Region wird aktuell eine neue Welle von unseriösen Anrufen registriert, die Verbraucherinnen und Verbraucher verunsichern“, warnt Jutta D‘Orazio, Pressesprecherin bei der OIE. So gab es in den vergangenen Tagen bei der OIE zahlreiche Anrufe, die ein massives Bedrängen durch dubiose Anrufer schilderten. Oft behaupten Werber, sie riefen im Auftrag des Energiedienstleisters an oder würden mit der OIE zusammenarbeiten.

Unter dem Vorwand, Vertragsangelegenheiten zu besprechen, würden Bürgerinnen und Bürger dann dazu bewegt, Kundendaten wie Adresse, Kundennummer, Zählernummer und Kontodaten herauszugeben. „Ziel dieser Masche ist es, auch ohne ausdrückliche Zustimmung an neue Verträge für Strom oder Gas heranzukommen“, sagt D‘Orazio. Dieses Vorgehen ist nicht lokal begrenzt – auch über die Grenzen der Region hinaus sind vergleichbare Erfahrungen bekannt.

Trotz der ausgesprochenen Warnungen und Medienberichten über ähnliche Fälle bundesweit, gelingt es den mutmaßlichen Betrügern häufig, an sensible Daten und Zählerinformationen zu gelangen. Damit ist es möglich, durch einen digitalen Vorgang auch ohne schriftliches Einverständnis von Kundinnen und Kunden, einen ungewollten Wechsel zu einem anderen Energieversorger einzuleiten. „Das ist den meisten überhaupt nicht bewusst – erst wenn eine neue Vertragsbestätigung ins Haus flattert, wird der Ernst der Lage erkannt“, wissen auch die Vertriebskollegen der Pressesprecherin. Generell rät die OIE allen Verbrauchern mit ihren Daten vorsichtig umzugehen. Zudem empfiehlt D‘Orazio verunsicherten Menschen, lieber auf Nummer sicher zu gehen. „Bei einem Anruf schadet es auch nicht, erst einmal aufzulegen, um sich zu informieren – das ist keinesfalls unhöflich“, versichert sie. Ergänzend gibt D‘Orazio den Tipp, sich niemals zu schnellen Vertragsabschlüssen überreden zu lassen. Stattdessen sollten die Kunden Bedenkzeit verlangen und das Angebot prüfen. Wer ein unbehagliches Gefühl bei einem Anruf hat, sollte auf den schriftlichen Weg zum Datenaustausch bestehen. Ein Warnhinweis für den betrügerischen Werbeanruf kann auch eine unterdrückte Rufnummer des Anrufers sein. Zudem sollte man bei einer regionalfremden Vorwahl Vorsicht walten lassen.

Wer unabsichtlich einen Vertrag abgeschlossen hat, muss innerhalb von 14 Tagen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Am besten ist es, den Widerspruch in schriftlicher Form per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich gegen unerlaubte Werbeanrufe wehren, indem sie diese bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen anzeigen.

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